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Visum Service - einfach zu Ihrem Visa > Russland

Für Beantragung eines Visums benötigen österreichische Staatsbürger folgende Unterlagen:

Reisepass

Der Reisepass muss bei noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein. Im Reisepass muss noch 1 freie Seite für das Visum zur Verfügung stehen.
Kinder: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren bis max. 12 Jahre mit Lichtbild) oder eigener Reisepass. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im Visum des entsprechenden Elternteils eingetragen sein.
Ebenso muss das Kind in der Einladung bzw. auf dem Hotel Voucher namentlich angeführt sein.

Passbild

Es wird 1 zusätzliches farbiges Passbilder neueren Datums des Antragstellers benötigt. Für mitreisende Kinder wird je 1 Foto benötigt. Es werden nur offizielle Passfotos akzeptiert (nicht größer als 3x4 cm, keine EDV Ausdrucke) . Die Rückseite muss mit dem Namen des Antragstellers beschriftet sein.

Antragsformular

Es wird ein aktuelles Antragsformular benötigt, welches vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss!
-> Formular Download

Reiseversicherung + Versicherungskarte

Nur von anerkannten Versicherungen (zB Elvia, Europäische Reiseversicherung)
-> Versicherungskarte Download

Es gibt folgende Arten von Visa, für die jeweils folgende Zusatzbedingungen gelten:

Touristenvisum

in Ergänzung zu den Standard Unterlagen, sind folgende Unterlagen zu erbringen:
- Hotelbestätigung (Confirmation)
- Hotel Voucher
Beide müssen mit einer übereinstimmenden Nummer versehen sein. Weiters müssen diese Unterlagen (die
auch als Fax oder in Kopie akzeptiert werden) mit dem Hotelstempel versehen sein. Die darauf angeführten
Pass- u. Reisedaten des Kunden müssen mit den Angaben auf allen anderen Unterlagen übereinstimmen.
Gültigkeit: max. 1 Monat
Erlaubte Einreisen: 1-malig

Privatvisum

in Ergänzung zu den Standard Unterlagen, sind folgende Unterlagen zu erbringen:
- Original Einladung, die die einladende Person in Russland besorgen muss!
Gültigkeit: max. 1 Monat
Erlaubte Einreisen: 1,2 oder mehrmalig

Business (Geschäftsvisum)

in Ergänzung zu den Standard Unterlagen, sind folgende Unterlagen zu erbringen:
- Original Einladung vom Ministerium
oder Nachweis der Einladungsnummer, sofern die Einladung vom Ministerium direkt and die Botschaft in
Österreich gesandt wurde und dort aufliegt.
Gültigkeit: 1 Monat bis max. 3 Monate
Erlaubte Einreisen: 1, 2 oder mehrmalig

Jahresvisum

(ab 3 Monate Gültigkeit/mehrmalige Einreise, nur Geschäftsvisum)
in Ergänzung zu den Standard Unterlagen, sind folgende Unterlagen zu erbringen:
- Original Einladung vom Ministerium
oder Nachweis der Einladungsnummer, sofern die Einladung vom Ministerium direkt and die Botschaft in
Österreich gesandt wurde und dort aufliegt.

Transit:

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind. Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, wird ein Transitvisum erforderlich.

Gebühren und Bearbeitungszeit:
Seit 1.6.07 gelten geänderte Bestimmungen hinsichtlich Bearbeitungszeit:
Standardbearbeitungszeit 10 - 15 Tage
für Touristen - u. Geschäftsvisum. Gebühr: € 35,--
Expressbearbeitung (innerhalb von 3 Tagen) ist nur in wenigen Sonderfällen (Krankheit oder Todesfall eines engen Angehörigen) möglich und kann keinesfalls garantiert werden. Gebühr: € 70,--


Parteinverkehrszeiten der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Wien:
Dienstag und Donnerstag:
Einreichung 9:00 – 12:00 Uhr
Abholung: 14:00 – 15:00 Uhr

Weitere wichtige Hinweise:


Bei der Einreise werden mittels Gepäckskontrolle stichprobenartig Prüfungen durchgeführt, ob der Gast mit touristischen oder geschäftlichen Motiven einreist. Bei Verstößen kann die Einreise verweigert werden bzw. ein Einreiseverbot verhängt werden. Diese Vorgangsweise unterliegt keiner Regelmäßigkeit und ist nicht vorhersehbar.

Wird ein neues Visum beantragt, obwohl sich bereits ein älteres aber noch gültiges Visum im Pass befindet, verfällt das ältere Visum.

Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich ( z.B. abgelaufenes Touristenvisum oder Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visa Verlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visa Diensten beantragt werden muss.

Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben.


Stand: 7.10.2008